Die klassische Steuerberatung umfasst vor allem die Erstellung Ihrer persönlichen und betrieblichen Steuererklärungen und die Vertretung der Steuerpflichtigen gegenüber Behörden und Finanzgerichten.
Ihre Einkommensteuererklärung beginnt für uns mit der Anforderung aller notwendigen Unterlagen von Ihnen. Wir lassen Sie bei der Zusammenstellung nicht alleine und geben Ihnen das notwendige Werkzeug an die Hand, um alle für Sie möglichen Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen zu können. Dazu gehört auch eine besonders frühzeitige und schnelle Erstellung Ihrer Erklärung.
Das gilt natürlich auch für Ihre betrieblichen Steuererklärungen. Ihre Umsatz- und Gewerbesteuererklärung erstellen wir auf Grundlage des von Ihnen erstellten Jahresabschlusses. Gerne erstellen wir Ihren Jahresabschluss aus Ihrer Finanzbuchhaltung oder übernehmen Ihre gesamte Finanzbuchhaltung und bieten Ihnen alles aus einer Hand!
Für Körperschaften und Personengesellschaften erstellen wir den Jahresabschluss unter Berücksichtigung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Bestimmungen und fertigen danach die betrieblichen Steuererklärungen wie Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatzsteuer- und alle notwendigen Feststellungserklärungen.
Die von uns erstellten Jahresabschlüsse sind selbstverständlich auch zur Vorlage bei der Bank Ihres Vertrauens geeignet.
Im Rahmen aller Nachfolgeregelungen stehen wir Ihnen auch bei der Fertigung der Schenkungs- und Erbschaftsteuer-
erklärung zur Seite.
Dank modernster technischer Ausstattung bieten wir Ihnen verständlich aufbereitetes Zahlenmaterial und stehen Ihnen mit unseren Dienstleistungen rationell und effektiv zu günstigen Konditionen zur Verfügung.
Ihr Jahresabschluss (Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung) bildet nicht nur die wichtigste Grundlage für die Berechnung Ihrer Steuerlast, er spiegelt gleichzeitig den betriebswirtschaftlichen Erfolg des vorangegangenen Jahres wider. Aus diesem Grund ist der Jahresabschluss als Informationsquelle für Banken bei der Kreditvergabe von höchster Wichtigkeit.
In unserer Kanzlei erstellte Jahresabschlüsse erfüllen nicht nur den Anspruch, im Hinblick auf die individuellen Maßgaben unserer Mandanten steueroptimal gestaltet zu sein, sie sind auch von hoher betriebswirtschaftlicher Aussagekraft. Unsere Mandanten erfüllen auf diese Weise nicht nur ihre Verpflichtungen gegenüber dem Fiskus, sie werden auch bei Kreditgesprächen und Ratingverfahren bestmöglich bewertet.
Der Prozess der Jahresabschlusserstellung erfolgt bei uns in enger Zusammenarbeit mit den Mandanten. Nur so können wir ihre
individuellen Bedürfnisse optimal berücksichtigen. In einem sich anschließenden Bilanzgespräch werden nicht nur die Zahlen der Vergangenheit gemeinsam aufgearbeitet, es werden daraus Maßnahmen und Richtlinien für die Zukunft abgeleitet.
Eine Auswahl unserer Leistungen:
Wird ein Einspruch eingelegt, fallen keine Kosten an es muss aber damit gerechnet werden, dass sich die Rechtssache zu Ungunsten entwickelt. Gibt die zuständige Behörde dem Einspruch nicht statt, kann mittels Klage beim Finanzgericht gegen die Einspruchsentscheidung vorgegeangen werden. Gegen einen Steuerbescheid sollte beim Vorliegen nachfolgender Tatbestände Einspruch erhoben werden: aufgrund von neuen Tatsachen (aufgefundene Belege) haben sich steuermindernde Umstände ergeben, das Finanzamt hat ohne Begründung die geltend gemachten Aufwendungen nicht anerkannt bzw. nicht berpücksichtigt.
Welche Rechtsform passt zu Ihnen?
Vor dem Start in die Selbstständigkeit steht die Entscheidung, unter welcher Rechtsform Sie sich selbstständig machen wollen.
Die Antworten auf die folgenden Fragen ergeben dabei wichtige Grundlagen für die Entscheidung:
Lassen Sie sich von uns über die spezifischen Besonderheiten der Rechtsformen informieren: Einzelfirma, Personengesellschaft (GbR, KG oder OHG), Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, Limited, Unternehmensgesellschaft) oder der Mischformen (GmbH & Co KG) hinsichtlich z.B. der
Sie haben eine grandiose Idee? - Wir begleiten Sie von der Geschäftsidee Gründung Ihres Unternehmens, und Ihre Vision wird Wirklichkeit! Wir haben für sämtliche Probleme die sich bei der Gründung eines Unternehmens stellen, entsprechendes Know How erworben und betreuen Sie professionell in allen Etappen zur Umsetzung Ihrer Idee. Für Unternehmen aller Größenordnungen haben wir Lösungsvorschläge bereit.
Die umfassende Gründungsplanung bezieht alle Unternehmensbereiche ein. Von wesentlicher Bedeutung wird die Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens abhängen. Mit dieser Entscheidung sind nicht nur steuerliche, sondern auch sozialversicherungs- und gewerberechtliche Fragen verbunden. Nehmen Sie deshalb rechtzeitig professionelle Beratung in Anspruch und planen Sie mit uns Ihren Weg in die Selbstständigkeit detailliert voraus, damit auch Ihre Geschäftsidee von Erfolg gekrönt ist.
Unser Leistungsangebot:
Auf Ihren persönlichen Einzelfall abstellend, beraten wir Sie so, dass die Steuerlast so gering wie möglich ist. Mit unserer Software können wir für Ihre Handlungsalternativen die verschiedenen steuerlichen Belastungsvergleiche berechnen.
Mit Mehrjahresvergleichen, anschaulichen grafischen Darstellungen und verständlichen Analysen geben wir Ihnen die notwendige Sicherheit und den "Background" für ihre Entscheidungen.
Prüfung von Steuerbescheiden
Nach neuesten Untersuchungen sind ein Drittel aller Steuerbescheide in der Bundesrepublik fehlerhaft. Dies zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Prüfung der Bescheide ist, um evtl. Fehler des Finanzamtes korrigieren zu lassen. Auch hierfür gibt es jedoch Fristen, die beachtet werden müssen.
Arbeitnehmer-Beratung
Auch als "einfacher" Arbeitnehmer sollte man dem Finanzamt kein Geld schenken. Es geht hier nicht allein um die Möglichkeit Werbungskosten abzusetzen. Wir beraten Sie auch gerne, wenn es darum geht, bei Gehaltsverhandlungen mit ihrem Arbeitgeber das für Sie optimale herauszuholen (PKW-Nutzung, Job-Tickets, steuerfreie Arbeitgeberleistungen, Direktversicherung, Riester-Rente).
Mitwirkung bei steuerlichen Außenprüfungen
Hat sich der Betriebsprüfer des Finanzamtes bei Ihnen angekündigt, ist oft dringender Handlungsbedarf gegeben, um steuerlichen Schaden abzuwenden. Seit dem 01.01.2002 dürfen Betriebsprüfer in Ihr Rechnungswesen Einblick nehmen, um dort direkt Nachforschungen anzustellen. Wir stehen Ihnen bei einer Prüfung zur Seite!
Gerne führen wir die Prüfungen in unseren Räumen durch.
Wir erstellen für Sie:
Zusätzlich bieten wir an:
Die Finanzbuchhaltung stellt eine der Kernleistungen dar. Sie ist nicht nur für das Finanzamt, sondern vielmehr für den verantwortungsbewussten Unternehmer Führungs- und Entscheidungsinstrument. Sie zeigt die Stärken und Schwächen eines Unternehmens ebenso auf, wie Möglichkeiten von Kostenersparnissen und Ertrag- steigerungen.
Die Finanzbuchhaltung ist Grundlage für Gewinnermittlungen und Jahresabschlüsse und dient insbesondere auch Kreditinstituten als Basis für die Gewährung benötigter Finanzierungsmittel. Es ist deshalb besonderer Wert darauf zu legen, dass die Finanzbuchhaltung zu jederzeit ein zutreffendes Bild Über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens widerspiegelt. Sie ist deshalb korrekt und zeitnah zu erstellen.
Hierbei helfen wir! Durch professionelle Beratung zur Vor- und Aufbereitung der Buchhaltungsunterlagen (z.B. Kassenberichte, Ablagesysteme, Mahnwesen). Wir erstellen für Sie die Finanzbuchhaltung unter Berücksichtigung handels- und steuerrechtlicher Vorschriften.
Wir liefern Ihnen daraus:
Ausbildung zum Fachgehilfen in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen
Bilanzbuchhalter (IHK)
Steuerberater
Gründung einer Steuerberatungskanzlei in Hemer
Qualitätsbeauftragter DIN EN ISO 9001
Schulungen im EDV- Bereich (Netzwerkadministrator)
Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und Schulungen im Steuerrecht